Hiermit laden
wir Sie recht herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Diese
findet am Samstag den 13.03.2010 in der Gaststätte „Zum Frohen Zecher“ Marienberger
Str. statt.
Beginn der Veranstaltung ist 11.00 Uhr.
Zur
diesjährigen Versammlung gilt es einige Beschlussvorlagen umzusetzen. Die
entsprechenden Anträge finden Sie nachfolgend.
Besonders möchten wir Sie auf die Wahl eines neuen Bauobmannes
hinweisen. Sollte sich hier kein geeigneter Gartenfreund zur Übernahme
dieser Position finden, wird seitens des Vorstandes ein solcher bestellt. Die
daraus resultierenden Kosten werden zusätzlich umgelegt.
Vorschläge
für das Amt des Bauobmannes, sowie anderweitige Beschlussvorlagen, reichen Sie
bitte bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich beim
Vorstand ein. Über die Annahme eines eingehenden Antrages entscheidet der
Vorstand. Ebenso können verspätet eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt
werden.
Beschlussvorlagen:
1.Festsetzung der Maximalhöhe der
Umlagen durch Änderung der Satzung
Hier ist aus rechtlichen Gründen
eine Satzungsänderung im § 3 Abs. 1c wie folgt nötig:
Umlagen.
Diese dürfen eine Maximalhöhe von 100,- € (–Einhundert-) nicht überschreiten.
2.Beschluss zum Einbau von
FI-Schutzschaltern in allen Lauben
Dieser
Beschluss ist aus sicherheitstechnischen Gründen ratsam und sollte für jedes
Mitglied selbstverständlich sein.
3.Erhöhung der Verwaltungs- und
Instandhaltungsgebühr um 0,05 € pro m²
Diese
Erhöhung ist durch die diversen Preissteigerungen und durch den enorm
gestiegenen Verwaltungsaufwand unumgänglich und dient der Aufrechterhaltung der
Vereinstätigkeit.
4.Schaffung einer finanziellen
Rücklage für Sonderfälle
Hier
schlägt der Vorstand einen einmaligen Betrag von 30,- € (-Dreißig-) pro
Parzelle vor. Die daraus resultierende Gesamtsumme von ca. 3000,- € wird vom
Vorstand zur Abdeckung etwaiger unvorhersehbarer Ereignisse bzw. Zahlungen
genutzt. Zum jetzigen Zeitpunkt besitzt der Verein keine finanzielle Reserve
für nicht geplante bzw. nicht planbare Ausgaben wie z.B. einen Defekt an der
Elt.-Haupteinspeisung.
5.Wahl eines neuen Bauobmannes
Hier
muss zu dieser Versammlung eine Wahl stattfinden, da dieses Amt durch die
jetzigen Vorstandsmitglieder nicht mehr mit abgedeckt werden kann. Der durch
die Mitglieder zu benennende Kandidat sollte geeignet und auch von den
Mitgliedern akzeptiert werden. Der Vorstand hat keine diesbezüglichen
Vorschläge.